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Reisen mit Kindern aus Deutschland: Der ultimative Guide für benötigte Dokumente und Freigaben

Inhaltsverzeichnis

Merhaba liebe Familien und Expats in Deutschland,

als wir das erste Mal mit unserem Sohn von Deutschland aus ins Ausland reisen wollten, dachten wir, es sei eine einfache Sache: Pässe einpacken und los! Doch die Realität hat uns schnell eines Besseren belehrt. Gerade wenn nicht beide Elternteile mitreisen oder das Kind sogar mit Großeltern oder Freunden unterwegs ist, kann die Dokumentenflut schnell unübersichtlich werden. Für viele von uns, die aus der Türkei stammen und Familie im Heimatland haben, sind Reisen mit Kindern besonders wichtig und oft auch eine Herausforderung, da viele unserer Kinder in Deutschland geboren sind oder hier leben und somit andere Reisestatus haben können.

In diesem ausführlichen Guide teilen wir unsere persönlichen Erfahrungen und geben Ihnen einen umfassenden Überblick darüber, welche Dokumente Ihr Kind für die Ausreise aus Deutschland benötigt. Unser Ziel ist es, Ihnen die Reiseplanung zu erleichtern und unangenehme Überraschungen an der Grenze zu vermeiden. Wir wissen aus eigener Erfahrung, wie frustrierend es sein kann, wenn man am Flughafen steht und plötzlich etwas fehlt. Deshalb haben wir alle wichtigen Informationen gesammelt – von der Einverständniserklärung bis zur notariellen Beglaubigung, für Reisen innerhalb und außerhalb des Schengen-Raums.

Warum dieses Thema so wichtig ist: Die ungeschriebenen Regeln an der Grenze
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Stellen Sie sich vor, Sie haben alles gepackt, die Kinder sind aufgeregt, die Bordkarten sind ausgedruckt, und dann – am Check-in oder bei der Grenzkontrolle – fragt der Beamte nach einem Dokument, von dem Sie noch nie gehört haben. Das kann nicht nur den Reiseantritt verzögern, sondern im schlimmsten Fall sogar die ganze Reise platzen lassen. Wir haben selbst erlebt, wie andere Familien in einer solchen Situation verzweifelt versuchten, fehlende Dokumente zu beschaffen. Der Grund für diese strengen Kontrollen ist der Schutz von Minderjährigen vor Kindesentführung und Menschenhandel. Jedes Land hat hier eigene Vorschriften, aber Deutschland und die meisten EU-Länder nehmen das Thema sehr ernst.

Besonders für uns als türkische Familien ist das Thema relevant. Viele von uns reisen regelmäßig in die Türkei, und oft ist es so, dass nur ein Elternteil mit den Kindern fliegt oder die Großeltern die Enkelkinder in den Sommerferien begleiten. Da möchte man sicher sein, dass man alles richtig macht und die Reise reibungslos verläuft.

Die Grundlagen: Wer reist mit wem?
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Die Art der benötigten Dokumente hängt maßgeblich davon ab, wer mit dem Kind reist. Hier sind die gängigsten Szenarien:

  1. Das Kind reist mit beiden sorgeberechtigten Elternteilen:

  2. Das Kind reist mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil:

    • Dieser Fall ist schon etwas komplexer. Hier verlangen viele Länder eine schriftliche Einverständniserklärung des nicht mitreisenden Elternteils.
    • In Deutschland gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht für eine solche Erklärung, aber die Bundespolizei empfiehlt sie ausdrücklich. Und das ist das Stichwort: Empfehlung! Eine Empfehlung, die bei der Grenzkontrolle zur Pflicht werden kann, je nach Laune des Beamten oder den Bestimmungen des Ziellandes.
    • Was gehört in diese Erklärung?
      • Personalien des Kindes.
      • Personalien des mitreisenden Elternteils.
      • Personalien des nicht mitreisenden Elternteils.
      • Reiseziel und Reisedauer.
      • Kontaktdaten des nicht mitreisenden Elternteils.
      • Unterschrift des nicht mitreisenden Elternteils.
      • Datum und Ort der Ausstellung.
    • Wichtig: Der nicht mitreisende Elternteil sollte eine Kopie seines Personalausweises oder Reisepasses beifügen.
  3. Das Kind reist mit einer dritten Person (z.B. Großeltern, Freunde, Lehrer):

    • Dies ist der Fall, bei dem die strengsten Anforderungen gelten. Hier ist eine schriftliche Reisevollmacht oder Einverständniserklärung beider sorgeberechtigter Elternteile unerlässlich.
    • Die Vollmacht sollte ähnliche Informationen wie oben enthalten, aber zusätzlich die Personalien der begleitenden Person.
    • Auch hier gilt: Kopien der Ausweise beider sorgeberechtigter Elternteile mitführen!
    • Wir hatten diesen Fall einmal, als unser Sohn mit seiner Tante nach Hause in die Türkei reisen sollte. Ohne die mehrsprachige Einverständniserklärung und die Ausweiskopien beider Elternteile hätten sie den Flug nicht antreten dürfen.

Welche Dokumente brauche ich wirklich? Eine detaillierte Aufschlüsselung
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Hier ist eine detaillierte Liste der Dokumente, die Sie unbedingt dabei haben sollten:

  1. Gültiger Reisepass oder Personalausweis des Kindes:

    • Für Reisen außerhalb der EU und des Schengen-Raums ist ein Reisepass zwingend erforderlich. Achten Sie darauf, dass der Pass noch mindestens sechs Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig ist, da dies viele Länder vorschreiben (z.B. die Türkei).
    • Innerhalb der EU/Schengen-Raum reicht in der Regel der Personalausweis oder Kinderreisepass.
  2. Gültiger Reisepass/Personalausweis des/der begleitenden Erwachsenen:

    • Für den Nachweis der Identität und der Einreiseberechtigung der begleitenden Person(en).
  3. Geburtsurkunde des Kindes (internationale Version):

    • Eine internationale Geburtsurkunde (oft mehrsprachig) kann sehr hilfreich sein, um die Abstammung und das Sorgerecht nachzuweisen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Nachnamen von Kind und Eltern abweichen. Wir haben immer eine dabei, seitdem wir einmal am Flughafen Istanbul gefragt wurden, warum unser Kind einen anderen Nachnamen hat als ich.
  4. Die Einverständniserklärung / Reisevollmacht:

    • Das Herzstück der Dokumente, wenn nicht beide Elternteile mitreisen. Wie bereits erwähnt, gibt es hierfür Musterformulare, die Sie nutzen können.
    • Woher bekommt man diese Formulare?
      • ADAC: Der ADAC bietet hervorragende, mehrsprachige Musterformulare an. Wir nutzen diese regelmäßig. Sie sind in Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Türkisch, Kroatisch, Ukrainisch, Serbisch und vielen weiteren Sprachen verfügbar, was für uns als mehrsprachige Familie ein echter Segen ist. Suchen Sie einfach nach “ADAC Einverständniserklärung Kinder” bei Google.
      • Bundespolizei: Auch die Bundespolizei stellt Informationen und teils auch Formulare bereit.
      • Auswärtiges Amt: Das Auswärtige Amt bietet ebenfalls umfassende Hinweise und oft auch Musterformulare zum Download an. Suchen Sie nach “Auswärtiges Amt Reisedokumente Kinder”.
      • Ihr lokales türkisches Konsulat: Für Reisen in die Türkei kann es manchmal ratsam sein, sich auch beim Türkischen Generalkonsulat in Deutschland zu erkundigen, ob es spezifische Formulare oder Empfehlungen gibt.
  5. Kopie(n) des Personalausweises/Reisepasses des/der nicht mitreisenden Elternteils/Elternteile:

    • Ganz wichtig! Die Begleitperson sollte eine gut lesbare Kopie des Ausweises des/der Elternteils/Elternteile bei sich führen, der/die die Einverständniserklärung unterschrieben hat/haben. Dies dient der Verifikation der Unterschrift und der Identität.
  6. Sorgerechtsnachweis (bei Alleinerziehenden):

    • Wenn ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat, sollte ein offizieller Nachweis (z.B. gerichtlicher Beschluss, Negativattest vom Jugendamt) mitgeführt werden. Wir wissen, dass dies ein sensibles Thema sein kann, aber es schützt Sie vor unnötigen Fragen an der Grenze.

Schengen-Raum vs. Nicht-Schengen-Raum: Wo liegen die Unterschiede?
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Die Anforderungen variieren stark, je nachdem, ob Sie innerhalb oder außerhalb des Schengen-Raums reisen.

Reisen innerhalb des Schengen-Raums (z.B. Deutschland nach Österreich, Niederlande, Frankreich):

  • Grundsätzlich sind die Kontrollen weniger streng, da es keine regulären Personenkontrollen an den Binnengrenzen gibt.
  • Dennoch können stichprobenartige Kontrollen stattfinden. Hier ist es ratsam, die Einverständniserklärung dennoch dabei zu haben, um bei Rückfragen der Polizei oder Grenzbeamten auf der sicheren Seite zu sein.
  • Ein gültiger Personalausweis oder Kinderreisepass ist ausreichend.

Reisen außerhalb des Schengen-Raums (z.B. Deutschland in die Türkei, USA, Großbritannien):

  • Hier sind die Kontrollen wesentlich strenger. Eine Einverständniserklärung ist in vielen Ländern faktisch Pflicht, selbst wenn es kein explizites Gesetz dafür gibt.
  • Ein gültiger Reisepass ist für das Kind zwingend erforderlich.
  • Informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Ziellandes beim Auswärtigen Amt oder der Botschaft des jeweiligen Landes in Deutschland. Manche Länder haben zusätzliche Anforderungen wie Visa für Kinder oder spezifische Formulare. Für die Türkei beispielsweise sind die Regelungen meist unkompliziert, aber eine Einverständniserklärung schafft immer Klarheit.

Unsere praktischen Erfahrungen: Was wir gelernt haben
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Wir haben im Laufe der Jahre einige Reisen unternommen und dabei wertvolle Erfahrungen gesammelt:

Erfahrung 1: Alleinreise eines Elternteils mit Kind in die Türkei (Nicht-Schengen) Bei unserer ersten Reise in die Türkei mit unserem damals 5-jährigen Sohn und ohne den anderen Elternteil, hatten wir nur den Reisepass des Kindes dabei. Am Check-in-Schalter fragte uns die Airline-Mitarbeiterin, ob wir eine Einverständniserklärung des Vaters hätten. Wir hatten keine. Zum Glück waren wir früh am Flughafen Düsseldorf, und ich konnte meinen Mann telefonisch erreichen. Er musste schnell zum nächstgelegenen Copyshop fahren, eine E-Mail mit einer formlosen Erklärung schreiben, unterschreiben und mir per Mail schicken. Ich musste diese dann am Flughafen ausdrucken lassen. Es war Stress pur und hat uns fast den Flug gekostet. Seitdem haben wir immer eine mehrsprachige Einverständniserklärung (vom ADAC) dabei, sauber ausgefüllt und mit den Ausweiskopien des anderen Elternteils. Diese Erfahrung war ein echter Augenöffner! Auch am Grenzübergang in der Türkei wurde ich einmal nach der Erklärung gefragt. Sie ist keine Pflicht, aber eine starke Empfehlung.

Erfahrung 2: Reise mit Großeltern nach Österreich (Schengen) Unsere Eltern wollten mit den Enkelkindern einen Urlaub in Österreich verbringen und hatten ein wunderschönes Familienzimmer in einem Hotel in Salzburg gebucht. Da dies innerhalb des Schengen-Raums war, dachten wir, es sei unkompliziert. Wir haben trotzdem vorsichtshalber eine Reisevollmacht für unsere Eltern ausgestellt, da wir aus der ersten Erfahrung gelernt hatten. Am Grenzübergang nach Österreich wurden sie zwar nicht explizit danach gefragt, aber ein Polizist hielt sie für eine routinemäßige Kontrolle an und fragte, wer die Kinder seien. Als unsere Eltern die Vollmacht vorzeigten, war die Sache sofort geklärt und sie konnten ohne weitere Verzögerung weiterfahren. Ohne die Vollmacht hätte es eventuell zu längeren Befragungen kommen können. Diese Erfahrung zeigte uns, dass auch innerhalb des Schengen-Raums Vorsicht besser ist als Nachsicht.

Ausfüllen der Einverständniserklärung: Schritt für Schritt
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Das Ausfüllen einer Einverständniserklärung ist kein Hexenwerk, aber Präzision ist wichtig:

  1. Formular wählen: Nutzen Sie ein mehrsprachiges Musterformular von ADAC oder Auswärtigem Amt.
  2. Angaben zum Kind: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Reisepassnummer und Gültigkeitsdauer.
  3. Angaben zum mitreisenden Elternteil/Begleiter: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Beziehung zum Kind.
  4. Angaben zum nicht mitreisenden Elternteil/Erziehungsberechtigten: Vollständiger Name, Geburtsdatum, Reisepassnummer, Kontaktdaten (Telefon, E-Mail).
  5. Reisedetails: Genaues Reiseziel (Land, ggf. Stadt), Reisedatum (von – bis), Zweck der Reise (Urlaub, Familienbesuch, etc.).
  6. Sorgerecht: Bestätigung, dass der Unterzeichner das Sorgerecht besitzt.
  7. Unterschrift: Handschriftliche Unterschrift des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten.
  8. Datum und Ort: Datum und Ort der Unterzeichnung.
  9. Anlagen: Fügen Sie immer eine Kopie des Ausweises des Unterzeichners bei.

Notarielle Beglaubigung: Ja oder Nein? Und was kostet das?
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Die Frage, ob eine Einverständniserklärung notariell beglaubigt werden muss, ist eine der am häufigsten gestellten und sorgt oft für Verwirrung.

  • Grundsätzlich gilt: Für Reisen aus Deutschland heraus ist eine notarielle Beglaubigung in der Regel nicht zwingend vorgeschrieben. Die deutsche Bundespolizei und das Auswärtige Amt verlangen dies explizit nicht.
  • Wann ist es dennoch sinnvoll oder notwendig?
    • Zielland-spezifische Vorschriften: Einige Länder, insbesondere außerhalb der EU, können eine notarielle Beglaubigung verlangen. Informieren Sie sich hierzu unbedingt bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes.
    • Erhöhte Sicherheit: Eine notariell beglaubigte Erklärung bietet höhere Rechtssicherheit und wird von Grenzbeamten oft als glaubwürdiger angesehen. Dies kann bei besonders strengen Kontrollen oder bei Unsicherheiten von Vorteil sein.
    • Komplexe Sorgerechtsituationen: In Fällen von Alleinerziehung, getrenntlebenden Eltern oder anderen komplexen Familienkonstellationen kann eine Beglaubigung zusätzlich Sicherheit geben.

Was kostet eine notarielle Beglaubigung? Die Kosten für die Beglaubigung einer Unterschrift bei einem Notar in Deutschland sind nicht astronomisch, aber auch nicht kostenlos. Rechnen Sie mit etwa 10 bis 30 Euro pro Unterschrift, je nach Notar und Aufwand. Für eine Beglaubigung, die über die reine Unterschrift hinausgeht (z.B. die Beglaubigung des Inhalts des Dokuments), können die Kosten höher sein. Es ist immer ratsam, vorab bei einem Notar anzurufen und sich nach den genauen Kosten zu erkundigen. Suchen Sie nach “Kosten Notar Einverständniserklärung”.

Alternative zur Beglaubigung durch einen Notar: Manchmal kann auch eine Beglaubigung durch das Bürgeramt oder Amtsgericht ausreichend sein, diese ist meist günstiger oder sogar kostenlos. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Auch hier ist es ratsam, vorab zu prüfen, ob die Zielländer diese Form der Beglaubigung anerkennen.

Checkliste für Ihre Reise mit Kindern
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Bevor Sie das Haus verlassen, gehen Sie diese Liste sorgfältig durch:

  • Gültiger Reisepass/Personalausweis des Kindes (Passgültigkeit prüfen!)
  • Gültiger Reisepass/Personalausweis des mitreisenden Erwachsenen
  • Internationale Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständniserklärung/Reisevollmacht des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten (möglichst mehrsprachig)
  • Kopie(n) des Personalausweises/Reisepasses des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten
  • Ggf. Sorgerechtsnachweis (bei Alleinerziehung)
  • Ggf. Visum für das Kind (für bestimmte Länder)
  • Ggf. Reisekrankenversicherung (immer empfehlenswert!)

Tipp: Fertigen Sie digitale Kopien aller wichtigen Dokumente an und speichern Sie diese auf Ihrem Smartphone (z.B. in einem passwortgeschützten Cloud-Speicher) und/oder senden Sie sie an Ihre eigene E-Mail-Adresse. So haben Sie im Notfall immer Zugriff darauf. Eine ausgedruckte Kopie im separaten Gepäck ist auch eine gute Idee.

Wichtige Adressen und Kontakte
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  • Auswärtiges Amt: Die erste Anlaufstelle für Reise- und Sicherheitshinweise.
  • Bundespolizei: Informationen zu Grenzübertritt und Reisedokumenten.
  • Botschaften und Konsulate der Zielländer in Deutschland: Für spezifische Einreisebestimmungen und eventuelle Visafragen. Eine Suche nach “Botschaft [Land] Deutschland” bringt Sie schnell ans Ziel.
  • Türkische Konsulate in Deutschland: Für Fragen rund um die Einreise in die Türkei und türkische Staatsangehörigkeit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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1. Muss die Einverständniserklärung beglaubigt werden? Antwort: In Deutschland ist eine notarielle Beglaubigung für die Ausreise nicht zwingend vorgeschrieben. Dennoch kann es für bestimmte Zielländer ratsam sein oder von Grenzbeamten als glaubwürdiger angesehen werden. Prüfen Sie die spezifischen Anforderungen Ihres Ziellandes und überlegen Sie, ob Ihnen die zusätzliche Sicherheit eine geringe Gebühr wert ist.

2. Welches Formular soll ich für die Einverständniserklärung verwenden? Antwort: Wir empfehlen die mehrsprachigen Musterformulare vom ADAC oder Auswärtigen Amt. Diese sind umfassend und werden von den meisten Behörden akzeptiert.

3. Benötigen meine Kinder einen eigenen Reisepass, auch wenn sie noch sehr jung sind? Antwort: Ja, jedes Kind benötigt ein eigenes Reisedokument. Für Reisen außerhalb der EU/Schengen-Raums ist ein gültiger Reisepass erforderlich, auch für Babys und Kleinkinder. Innerhalb der EU/Schengen-Raums reicht oft ein Kinderreisepass oder Personalausweis.

4. Was passiert, wenn ich die erforderlichen Dokumente nicht dabei habe? Antwort: Im besten Fall werden Sie an der Grenze oder beim Check-in nach den fehlenden Dokumenten gefragt und erhalten die Möglichkeit, diese nachzureichen. Im schlimmsten Fall kann Ihnen die Einreise oder Ausreise verweigert werden, was die gesamte Reise platzen lassen kann. Wir raten dringend davon ab, dieses Risiko einzugehen.

5. Meine Kinder haben einen türkischen und einen deutschen Pass. Welchen sollen sie benutzen? Antwort: Wenn Ihre Kinder die doppelte Staatsbürgerschaft (z.B. deutsch-türkisch) besitzen, sollten sie für die Ausreise aus Deutschland den deutschen Pass und für die Einreise in die Türkei den türkischen Pass verwenden. Für die Rückreise nach Deutschland gilt das umgekehrte Prinzip. Es ist immer ratsam, beide Pässe dabei zu haben. Erkundigen Sie sich bei Bedarf beim Türkischen Generalkonsulat in Deutschland und dem Auswärtigen Amt für die aktuellsten Bestimmungen.

Kostenübersicht für Reisedokumente (ungefähre Angaben)
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  • Kinderreisepass: ca. 13 Euro (Gültigkeit 1 Jahr)
  • Deutscher Reisepass (unter 24 Jahren): ca. 37,50 Euro (Gültigkeit 6 Jahre)
  • Personalausweis (unter 24 Jahren): ca. 22,80 Euro (Gültigkeit 6 Jahre)
  • Internationale Geburtsurkunde: ca. 10–15 Euro
  • Notarielle Beglaubigung einer Unterschrift: ca. 10–30 Euro
  • Passfotos: ca. 10–20 Euro

Bitte beachten Sie, dass dies nur ungefähre Kosten sind und je nach Stadt/Gemeinde und Notar variieren können. Planen Sie diese Ausgaben bei Ihrer Reisebudgetierung ein.

Fazit: Gut vorbereitet ist halb gereist!
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Die Reise mit Kindern ist eine wunderbare Erfahrung, die unvergessliche Erinnerungen schafft. Doch um diese Erinnerungen positiv zu gestalten, ist eine gründliche Vorbereitung der Schlüssel zum Erfolg. Die Beachtung der Reisedokumente und Einreisebestimmungen ist dabei von allergrößter Bedeutung.

Wir hoffen, dass unsere persönlichen Erfahrungen und dieser detaillierte Guide Ihnen helfen, Ihre nächste Reise mit Ihren Kindern entspannt und sorgenfrei anzutreten. Nehmen Sie sich die Zeit, alle Dokumente zu prüfen und vorzubereiten. Es lohnt sich!

Wir wünschen Ihnen und Ihrer Familie eine gute Reise und wunderschöne Momente, wo auch immer Ihre Abenteuer Sie hinführen! Seien Sie sicher und genießen Sie die gemeinsame Zeit!

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